Kanzleiprofil

Ich führe meine Kanzlei seit 1982 als Rechtsanwalt und von 1995 bis 2023 auch als Notar.

Das Kanzleiprofil ist geprägt durch meine Tätigkeit auf dem Gebiet des gesamten Erbrechts einschließlich der Beratung bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, etwa auch bei Gründung einer Stiftung.

Einen ebenso gewichtigen Schwerpunkt bildet meine Tätigkeit im Vormundschaftsrecht einschließlich des Betreuungsrechts sowie der damit in Zusammenhang stehenden Spezialgebiete.

Maßgebliche jahrzehntelange Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten konnte ich nicht nur in meiner Eigenschaft als Berater und Interessenvertreter, sondern auch als in einer Vielzahl von Fällen von den Gerichten bestellter Betreuer, Vormund, Ergänzungs-, Verfahrens- und Nachlasspfleger sowie als Testamentsvollstrecker erwerben. Dabei lag ein Schwerpunkt meiner Bestellungen und Mandatierungen oftmals bei rechtlich und tatsächlich komplizierten Konstellationen.

Hier hat sich ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis insbesondere auch zu den befassten Berliner Gerichten aller Instanzen herausgebildet, was gerade im Bereich der Betreuer- und Pflegertätigkeit unerlässlich ist.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, psychisch kranken Menschen beizustehen und ihnen auf wirkungsvolle Weise in oftmals kritischen Lebenslagen zur Seite zu stehen.

So ergibt sich für die vorgenannten Schwerpunkte auch der Bezug zu Fällen, im Rahmen derer die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zweifelhaft ist und ganz spezielle Lösungswege für die entsprechenden Aufgabenstellungen erfordert werden. Hierfür verfüge ich über umfassende Erfahrungen mit der gezielten Einsetzung psychiatrisch-neurologisch sachverständiger Ärzte als Gutachter, mit denen ich seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.

Das Bemühen um Beratung und Interessenvertretung auf hohem fachlichen Niveau ist für mich selbstverständlich. Auf Grund meiner bewusst als Einzelanwalt ausgeübten Tätigkeit ist der enge persönliche Kontakt zu meinen Mandanten gewährleistet.

Gleichwohl halte ich die Kooperation mit entsprechend versierten Fachkollegen für unerlässlich. Demgemäß verfüge ich über zahlreiche persönliche und fachliche Kontakte, sodass ich in der Lage bin, geeignete Empfehlungen auszusprechen und so den Bedürfnissen meiner Mandanten Rechnung zu tragen.

Es entspricht meinem Bestreben, durch effektive kompetente Beratung unnötige kostenträchtige Prozesse zu vermeiden. Allerdings scheue ich nicht etwaige unumgängliche gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese sind zuweilen im Rahmen von Erbstreitigkeiten oder solchen Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit einer auf psychischer oder geistiger Erkrankung beruhenden Geschäftsunfähigkeit stehen, unvermeidbar. Bei der Durchführung der erforderlichen Prozesse kommen mir jahrzehntelange Erfahrungen als Prozessanwalt zugute.

ERBRECHT

Das Erbrecht beinhaltet als Ausprägung des durch das Grundgesetz in Artikel 14 geschützte Recht zum Einen, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte im Hinblick auf den eigenen Tod hin zu treffen. Es regelt aber auch die Rechte desjenigen, der selbst begünstigt wird. Es geht also um die Rechts- und Vermögensnachfolge eines Erblassers auf andere Personen.

BETREUUNGS- & VORMUNDSCHAFTSRECHT

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich tausende von Betreuungen auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeleitet.
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen:
Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?